Gemeinsam gegen „flat-rate-parties“
Demnach wird bei Veranstaltungen, bei denen überwiegend jugendliche Besucher zu erwarten sind, von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Rahmen der Genehmigung der Veranstaltungen darauf hingewirkt, dass die Veranstalter die Selbstverpflichtung "Jugendschutz" eingehen.
Zum Hintergrund: Entgegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist allen Ortes zu beobachten, dass insbesondere bei Großveranstaltungen, die überwiegend von Jugendlichen besucht werden, Kinder und Jugendliche durch ihren Alkoholkonsum und den damit verbundenen Folgeerscheinungen negativ auffallen. Akute Alkohol-Intoxikationen, Prügeleien und alle weiteren nur denkbaren Folgeerscheinungen durch übermäßigen Alkoholkonsum sind all zu oft bei Jugenddiscos und ähnlichen Veranstaltungen zu beobachten.
Es handelt sich aber hier nicht um ein Problem, das nur im Saarpfalz-Kreis auftritt. Im gesamten Bundesgebiet werden mit Besorgnis ähnliche Beobachtungen gemacht. Die Zahlen der Suchtbeauftragten zum Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sind alarmierend.
Es stellt sich nunmehr die Frage, wie dieser Situation durch die öffentliche Hand zu begegnen ist. Sowohl die Jugendhilfe als auch die Ordnungsämter sind hier gefragt, um Veranstalter zu unterstützen, auf diese Problematik angemessen reagieren zu können.
In der Erklärung verpflichten sich nun die Ordnungsämter zusammen mit der zuständigen Jugendpflege, dass bei Veranstaltungen mit überwiegend jugendlichen Besuchern (zum Beispiel Jugenddisco), eine klar abgesprochene Verfahrensweise zur Sicherstellung des Jugendschutzes zum Tragen kommt.
Hierzu wird der Veranstalter zu einem gemeinsamen Gespräch mit Jugendpflege und Ordnungsamt ins Rathaus eingeladen, in dessen verlauf die Rahmenbedingungen, unter der die Veranstaltung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde stattfinden kann, erörtert werden. Es wird darauf hingewirkt, dass abschließend durch den Veranstalter eine Selbstverpflichtungserklärung ausgefüllt und unterschrieben wird. Diese benennt einzelne Eckpunkte, die bei der Durchführung der Veranstaltung in Bezug auf Jugendschutz obligatorisch sind.
Beispielhaft sind dies Alterskontrollen und das Untersagen von Aktionen, die den Alkoholabsatz fördern. Auch dürfen bei der Bewerbung der Veranstaltung keine Getränkepreise genannt werden. Zudem muss mindestens ein nicht-alkoholisches Getränk angeboten werden, das sowohl im absoluten Preis als auch im Preis/Menge Verhältnis, billiger ist, als das billigste alkoholische Getränk. Außerdem gilt für Veranstaltungen, zu denen mehr als 400 Besucher erwartet werden, dass der Veranstalter einen geeigneten professionellen Sicherheitsdienst zu engagieren hat.
Die Alterskontrolle wir mittels farbiger Bändchen am Handgelenk erleichtert. Der Veranstalter kann so schnell erkennen, wem er Alkohol ausschenken darf und wem nicht.
Alle Bürgermeister waren sich mit Landrat Clemens Lindemann einig, dass diese gemeinsame Erklärung ein deutliches Signal zum Schutz der Jugend sei.
Landrat Clemens Lindemann abschließend: „Ziel der Aktion ist es, den Jugendschutz einerseits verbindlich, anderseits jedoch auch partnerschaftlich mit den Veranstaltern umzusetzen.“

