Patientenrecht
Aufklärung
Patienten haben nicht nur Anspruch auf Behandlung, sie haben auch ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihnen geschieht. Die Ärzte sind deshalb verpflichtet, die Patienten über die Untersuchungen, diagnostischen Eingriffe, Operationen und die Wirkung von verordneten Medikamenten aufzuklären.
Schweigepflicht
Auch im Krankenhaus ist der Schutz der Privatsphäre gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegekräfte und alle übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Der Patient selbst kann den Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn ermächtigen, z. B. den Angehörigen in einem persönlichen Gespräch Auskunft über den Gesundheitszustand zu geben.
Datenschutz
Alle Patientendaten aus Aufnahme, Behandlung und Befunde unterliegen dem Datenschutz. Für das Kreiskrankenhaus St. Ingbert und die Geriatrische Rehaklinik ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.
