Krankenhauskosten

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Krankenhauskosten


Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Patienten und dem Kreiskrankenhaus St. Ingbert richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Diese Unterlagen können über die Patientenaufnahme bezogen bzw. auf der Station eingesehen werden.

Mit den Krankenhauskosten (Basis- und Abteilungspflegesatz, Sonderentgelt oder Fallpauschale) sind alle für den Patienten notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizin-technischen Leistungen sowie die Unterkunft und die Verpflegung abgegolten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen sozialversicherte Patienten eine Eigenbeteiligung an diesen Kosten übernehmen.

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können die Patienten gegen gesonderte Berechnung auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen: Die aktuellen Tarife für die Krankenhauskosten und die Wahlleistungen finden Sie im gültigen DRG-Entgelttarif.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon

  • 06894/108-122

  • 06894/108-123

  • 06894/108-124


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Letzte Änderung: 21.06.2007

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