Notsituationen in Familien
Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist wichtiger Ansprechpartner für Familien in Not.
Von Notsituationen spricht man im Kinder- und Jugendhilfegesetz, wenn die Erziehungsperson, die die Erziehung, Versorgung des Kindes/der Kinder hauptsächlich wahrgenommen hat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (zum Beispiel Kur oder Haft) ausfällt.
Das Jugendamt übernimmt die Vermittlung einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit und die Kosten für die Maßnahme. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweils andere Elternteil die Betreuung nicht oder nicht in vollem Umfang übernehmen kann und wenn die Öffnungszeiten von vorhandenen Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Tagespflege) nicht ausreichend sind.
