Beratung bei Kindesmisshandlung
Unter Kindesmisshandlung versteht man die körperliche oder seelische Misshandlung eines Kindes oder Jugendlichen und sexueller Missbrauch.
Körperliche Misshandlung ist der Einsatz unangemessener Erziehungsmittel, wie zum Beispiel das Prügeln eines Kindes. Von seelischer Misshandlung spricht man bei dauerhafter Demütigung in Gestalt von Zynismus, Ironie und Sticheleien, der Zerstörung des Selbstwertgefühles zum Beispiel durch dauerhafte und herabsetzende negative Bewertungen, der Missachtung des Willens und der Würde eines Kindes sowie bei Missachtung seiner altersgemäßen Bedürfnisse.
Die Beziehungen in Familien, in denen Kindesmisshandlung vorkommt, sind zwischen den Erwachsenen und den Kindern oft sehr angstbesetzt und die familiäre Atmosphäre sehr angespannt.
Sexueller Missbrauch ist ein Übergriff gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes oder eines Jugendlichen. Dies umfasst neben dem Geschlechtsverkehr auch zum Beispiel Berührungen, die vom Kind oder Jugendlichen nicht gewollt sind oder unerwünschtes Eindringen in die Intimsphäre eines Kindes oder Jugendlichen.
Das Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises ist Anlaufstelle für Meldungen im Bereich Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch und bietet fachliche Beratung und Hilfe - auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - an.
