Kindertageseinrichtungen
Im Saarpfalz-Kreis gibt es ein flächendeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen. 76 Kindergärten, 18 Kinderkrippen, 25 Kinderhorte und 4 Einrichtungen für behinderte Kinder bieten eine umfassende Versorgung. Die Städte und Gemeinden sind mit eigenen Einrichtungen ebenso aktiv wie die Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas. Insgesamt stehen den Familien im Saarpfalz-Kreis 4.922 Kindergartenplätze (davon 956 mit Ganztagesbetreuung), 170 Krippenplätze, 392 Hortplätze und 54 Plätze für behinderte Kinder zur Verfügung. Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist für die Aufstellung des Vorschulentwicklungsplanes zuständig, der den Bedarf an Betreuungsangeboten ermittelt und in Maßnahmen umsetzt.
Kindergarten
Kindergartenplätze sind zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und zwar bis zum Schuleintritt. Diese sogenannten "Regelplätze“ umfassen eine Betreuung am Vormittag und Nachmittag, allerdings nicht über die Mittagszeit. Für die Kinder, die auch Betreuung über die Mittagszeit benötigen, sind bzw. werden bei fast allen Kindergärten sogenannte Tagesstättenplätze eingerichtet.
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten, aufnimmt und vormittags, über Mittag und nachmittags geöffnet ist.
Kinderhort
Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder während der unterrichtsfreien Zeit in der Regel bis zu ihrem vollendeten 12., in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr. Die Betreuung kann auch bei Bedarf vor dem Unterricht beginnen. Während eines Teiles der Schulferien werden die Kinder ganztags im Hort betreut.
