Kindertageseinrichtungen
Im Saarpfalz-Kreis gibt es ein flächendeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen. 75 Kindergärten, 57 Kinderkrippen, 26 Kinderhorte, 6 Kooperationsprojekte Jugendhilfe - Schule und 6 Einrichtungen für behinderte Kinder, wovon 4 Einrichtungen integrativ arbeiten, bieten eine umfassende Versorgung. Die Städte und Gemeinden sind mit eigenen Einrichtungen ebenso aktiv wie die Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände (z.B die Arbeiterwohlfahrt oder die Lebenshilfe). Insgesamt stehen den Familien im Saarpfalz-Kreis 3.939 Kindergartenplätze (davon 1378 mit Ganztagesbetreuung), 492 Krippenplätze, 438 Hortplätze, 280 Plaätze in Kooperationsprojekten Jugendhilfe - Schule und 62 Plätze für behinderte Kinder zur Verfügung.(Stand: Oktober 2008)
Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist für die Aufstellung des Vorschulentwicklungsplanes zuständig, der den Bedarf an Betreuungsangeboten ermittelt und in Maßnahmen umsetzt.
Ein Verzéichnis über die KITA- Einrichtungen und Informationen über die kommunalen Kindertagesstätten finden Sie auf dieser Seite in den downloads. Weitere Informationen über Kindertageseinrichtungen und Betreuungsmöglichkeiten in der Freiwilligen Ganztagsschule im Saarpfalz-Kreis finden Sie unter dem Link: www.Kinderbetreuung-saar.de
Kindergarten
Kindergartenplätze sind zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und zwar bis zum Schuleintritt. Diese sogenannten "Regelplätze“ umfassen eine Betreuung am Vormittag und Nachmittag, allerdings nicht über die Mittagszeit. Für die Kinder, die auch Betreuung über die Mittagszeit benötigen, sind bzw. werden bei fast allen Kindergärten sogenannte Tagesstättenplätze eingerichtet.
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten, aufnimmt und vormittags, über Mittag und nachmittags geöffnet ist.
Kinderhort
Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder während der unterrichtsfreien Zeit in der Regel bis zu ihrem vollendeten 12., in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr. Die Betreuung kann auch bei Bedarf vor dem Unterricht beginnen. Während eines Teiles der Schulferien werden die Kinder ganztags im Hort betreut.
Kooperationsprojekt Jugendhilfe - Schule
Im Kooperationsprojekt arbeiten Jugendhilfe und Grundschulen im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule zusammen. Die Träger der Jugendhilfe leisten die Nachmittagsbetreuung an den Schulen und organisieren eine ganztägige Ferienbetreuung.
