Kindergartenbeiträge
Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung an einer kreiseigenen Schule oder einer Grundschule des Saarpfalz-Kreises besuchen, können einen Antrag auf die Übernahme des Elternbeitrages durch das Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten stellen. Dies gilt für folgende Einrichtungen:
Kindergarten
Kindergartenplätze sind zur Erziehung und Pflege von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und zwar bis zum Schuleintritt. Diese sogenannten Regelplätze umfassen eine Betreuung am Vormittag und Nachmittag, allerdings nicht über die Mittagszeit.
Kindertagesstätte
In der Tagesstätte werden Kinder wie im Kindergarten, allerdings auch über die Mittagszeit, betreut. In der Regel wird auch eine warme Mahlzeit gereicht.
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten oder in die Kindertagesstätte aufnimmt und vormittags wie nachmittags geöffnet ist.
Kinderhort
Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder in der Regel bis zu ihrem vollendeten zwölften, in Ausnahmefällen auch bis zum vierzehnten Lebensjahr. Die Betreuung beginnt nach Beendigung des Schulunterrichtes.
Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung findet an den Schulen statt und beinhaltet die Betreuung der schulpflichtigen Kinder im Anschluß an den Unterricht bis max. 16.00 Uhr.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Ihre Anträge sind:
Ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
A bis L
Frau Herz
Telefon (0 68 41) 1 04 - 81 57
Zimmer 169
M bis Z
Herr Müller
Telefon (0 68 41) 1 04 - 8260
Zimmer 168
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
A bis Z
Frau Roth
Telefon (0 68 41) 1 04 - 81 56
Zimmer 169
