Hilfen zur Erziehung
Zur Hilfe zur Erziehung gehören Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Hilfen zur Erziehung werden Personensorgeberechtigten gewährt, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die gewählte Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein.
Die Entscheidung über die Hilfeart wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten und des Kindes oder Jugendlichen getroffen und regelmäßig im Rahmen eines Hilfeplanes überprüft.
Der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes berät, unterstützt und begleitet während der Maßnahme sowohl die Eltern als auch die Kinder und Jugendlichen. Durchgeführt werden die Hilfen zur Erziehung in der Regel von Freien Trägern.
