Beistandschaften
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. Feststellung der Vaterschaft
2. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die Vaterschaft erst dann festgestellt, wenn der Vater durch eine Urkunde die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dieser Anerkennung urkundlich zustimmt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Unterhaltsansprüche, Erb- und Rentenansprüche erwirbt das Kind nur durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung.
Möchte der Vater die Vaterschaft freiwillig anerkennen, so sollte er zum Beurkundungstermin seinen gültigen Ausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Beurkundungen sind beim Jugendamt und beim Standesamt möglich.
Sollte der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen, so kann beim zuständigen Familiengericht eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Unterhalts eingereicht werden. Das Jugendamt hilft hierbei im Rahmen der Beistandschaft.
Im Rahmen der Beistandschaft können Sie auch Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ihr Kind erhalten.
Ein schriftlicher Antrag an das Jugendamt genügt für den Beginn einer Beistandschaft. Die Beistandschaft endet wieder, wenn dies schriftlich verlangt wird. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ihre Ansprechpartner in Sachen Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften und Beurkundungen beim Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sind:
Herr Döbele
Telefon 06841/104131, Zimmer 131
Zuständig für: Homburg Mitte, Homburg Stadtteile: Erbach südlich Berliner Straße
Vertreter/in:
A – G Herr Glück
H – L Herr Hollinger
M – R Herr Metzinger
S – Z Frau Hanisch
Frau Hanisch
Telefon 06841/104130, Zimmer 130
Zuständig für : Homburg Stadtteile: Beeden, Bruchhof, Erbach nördlich ab Berliner Straße, Reiskirchen, Einöd, Kirrberg, Sanddorf, Schwarzenacker, Schwarzenbach, Wörschweiler
Vertreter/in:
A - G Herr Glück
H - L Herr Hollinger
M - R Herr Metzinger
S - Z Herr Döbele
Herr Glück
Telefon 06841/104132, Zimmer 132
Zuständig für: Blieskastel, Gersheim, Mandelbachtal
Vertreter/in:
A – G Frau Hanisch
H – L Herr Hollinger
M – R Herr Metzinger
S – Z Herr Döbele
Herr Hollinger
Telefon 06841/104134, Zimmer 134
Zuständig für: Bexbach und Kirkel, Homburg Stadtteile: Jägersburg, Websweiler und Altbreitenfelderhof
Vertreter/in:
A – G Herr Glück
H – L Frau Hanisch
M – R Herr Metzinger
S – Z Herr Döbele
Herr Metzinger
Telefon 06841/104129, Zimmer 129
Zuständig für : St. Ingbert
Vertreter/in:
A – G Herr Glück
H – L Herr Hollinger
M – R Frau Hanisch
S – Z Herr Döbele
Frau Hirth
Telefon 06841/104133, Zimmer 133
Zuständig für: Auskunft aus dem Sorgeerklärungsregister, Sorgerechtsbescheinigung
Vertretung: Frau Morschhäuser
Frau Morschhäuser
Telefon 06841/104133, Zimmer 133
Zuständig für: Buchung von Unterhaltszahlungen, Mündelgeldangelegenheiten
Vertretung: Frau Hirth
