Baukostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
Die Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten aufgrund des Vorschulgesetzes, des Krippen- und Hortgesetzes in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften und den Richtlinien des Landes und des Kreises Baukostenzuschüsse.
Die Kreiszuschüsse bei Baußnahmen nach dem Vorschulentwicklungsplan (VEP) betragen 20 Prozent bzw. 30 Prozent, Maßnahmen außerhalb des VEP werden mit 10 Prozent bis 30 Prozent bezuschusst.
Ein Antrag kann über das Kreisjugendamt an das Land oder nur an das Kreisjugendamt gestellt werden. Der Jugendhilfeausschuss und die Gremien des Kreistages entscheiden über die Zuschussgewährung.
