Untersuchungen in Schulen und Kindergärten
Das Gesundheitsamt bietet Untersuchungen in Schulen und punktuell auch in Kindergärten an.
Untersuchungen in Schulen
Die Untersuchungen in Schulen sind gemäß § 20 Saarl. Schulordnungsgesetz duldungspflichtig.
Im Saarland werden 10 Prozent aller Schüler und Schülerinnen der 4. und 8. Klassen in Form einer repräsentativen Stichprobe untersucht. Die Schulen, an welchen die Untersuchungen durchgeführt werden, werden durch das Statistische Landesamt per Zufallsprinzip ermittelt.
Die Untersuchung besteht aus einem Hör- und Sehtest, einer Sprachüberprüfung, einer körperlichen Untersuchung und einer Impfberatung. Anhand eines Fragebogens werden persönliche Krankheitsdaten, wie zum Beispiel früher durchgemachte Krankheiten, Operationen und ähnliches erfragt; zusätzlich wird anonym das Verhalten in Schule und Freizeit im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der Gesundheit erfragt (zum Beispiel sportliche Aktivitäten, Benutzung von Jodsalz und ähnliches).
Im Rahmen der Untersuchung werden außerdem die Ranzen der Schüler gewogen und das Schulmobiliar im Hinblick auf die Größe des jeweiligen Schülers und der Stellung im Raum überprüft und die Schule entsprechend beraten. Außerdem erfolgt eine Besichtigung der sanitären Einrichtungen der Schule mit anschließender Beratung im Hinblick auf die Einhaltung der Hygiene.
Untersuchungen in Kindergärten
Anlassbezogen oder nach dem Zufallsprinzip werden Untersuchungen in Kindergärten durchgeführt.
Es werden bevorzugt Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, anderen Problemstellungen und im nächsten Jahr einzuschulende Kinder untersucht. Auch hier besteht die Untersuchung aus einem Seh- und Hörtest, einer Sprachüberprüfung, einer körperlichen Untersuchung und einer Impfberatung. Zusätzlich wird eine orientierende Entwicklungsdiagnostik durchgeführt. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse werden die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls über notwendige Hilfen und Fördermöglichkeiten beraten.
Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen vorzulegen
Die Terminvergabe für die Untersuchungen und die Verteilung von Informationsblättern für die Erziehungsberechtigten erfolgt über die jeweilige Schule bzw. den Kindergarten. Am Untersuchungstag sollen der ausgefüllte Fragebogen und das Impfbuch der Schüler und Schülerinnen bzw. der Kindergartenkinder mitgebracht werden, für Kindergartenkinder soll zusätzlich das Vorsorgeheft mitgebracht werden.
