Dorferneuerung
Entsprechend den "Richtlinien zur Förderung der Dorferneuerung vom 7. Juni 1984" können Zuschussmittel unter anderem zu "Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter" (zum Beispiel Fassaden, Dächer, Fenster) gewährt werden. Informationen erteilt hierzu das Amt für Heimatpflege und Denkmalschutz.

