Denkmalschutz
Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes obliegt seit dem 1.Januar 2005 allein dem Landesdenkmalamt. Es ist eine Stabsstelle im Ministerium für Umwelt und Verkehr. Zuständig sind für die praktische Denkmalpflege (Boden- und Baudenkmalpflege) Gebietsreferenten, die die einzelnen Landkreise betreuen.
Telefon (0681) 501 2443.

