Baugenehmigung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist in den Städten Bexbach und Blieskastel und in den Gemeinden Kirkel, Gersheim und Mandelbachtal für die Bearbeitung von Abbruchanträgen, Bauvoranfragen und Bauanträgen zuständig.
Bauwillige finden hier außerdem kompetente Ansprechpartner und Beratung unter Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.
Um die vielfältigen Aufgaben effizient erledigen zu können, sind die Zuständigkeitsbereiche in folgende Bezirke eingeteilt:
Stadt Blieskastel
Dipl. Ing.
Telefon (0 68 41) 1 04 - 3 23
Kreisverwaltung, Zimmer-Nr. 323
Gemeinden Kirkel und Mandelbachtal
Dipl. Ing. Jutta Erbel
Telefon (0 68 41) 1 04 - 3 25
Kreisverwaltung, Zimmer-Nr. 325
Gemeinde Gersheim, Kohlekraftwerk und Stadt Bexbach
Dipl. Ing. Martin Geörg
Telefon (0 68 41) 1 04 - 3 27
Kreisverwaltung, Zimmer-Nr. 327
Weitere Formulare und Landesgesetze zum Bauen finden Sie unter: http://www.saarland.de/3552.htm
Im Download-Bereich finden Sie
