Thema "Tiere"

Tiere halten heißt Verantwortung tragen. Jeder Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, für die in seiner Obhut befindlichen Tiere zu sorgen. Wer sich dieser Pflicht entzieht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Tierschutz hat heute in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert und beschränkt sich nicht auf Heimtiere oder Tiere, die in der Gemeinschaft mit dem Menschen leben, sondern bezieht sich grundsätzlich auf jedes Tier.
Die Vollzugszuständigkeit für den Tierschutz liegt bei den Landkreisen. Die Kreispolizei wacht über die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kümmert sich um die Tierseuchenbekämpfung und überwacht landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und Tiertransporte ebenso wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Das Umweltdezernat macht sich mit verschiedenen Projekten für den Artenschutz stark, damit sich auch die Generationen von morgen noch an einer reichen Artenvielfalt erfreuen können.


