Untersuchung ältere Schulkinder
In Schulen bietet das Gesundheitsamt Untersuchungen für bestimmte Altersgruppen an.
In der Klassenstufen 4 und 8 werden in vom statistischen Landesamt ausgewählten Schulklassen alle Kinder zur Untersuchung in der Schule eingeladen.
In den Förderschulen richtet sich das Untersuchungs-angebot an bestimmte Altersjahrgänge, die jährlich vom Gesundheitsministerium festgelegt werden. Zusätzlich werden alle neu in eine Förderschule aufgenommene Kinder untersucht.
Weitere Untersuchungen erfolgen im Rahmen von Begutachtungen. (siehe Gutachten!).
Ablauf der Untersuchungen in Schulen:
Die Erziehungsberechtigten werden über den Untersuchungstermin in der Schule informiert. Sie können ihr Kind zur Untersuchung begleiten. Zum Untersuchungstermin sollten die Schüler den ausgefüllten Elternfragebogen sowie das Impfbuch vorlegen.
Die Schulkinder selbst werden am Untersuchungstermin gebeten einen anonymen Fragebogen zum Gesundheitsverhalten auszufüllen.
Die Untersuchung umfasst:
- das ärztliche Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin
- die Überprüfung des Impfschutzes
- eine Überprüfung des Sehvermögens (Feststellung der Sehschärfe, Überprüfung des Stereosehens und des Farbensehens)
- eine Überprüfung des Hörvermögens
- eine Ganzkörperuntersuchung.
Bei krankhaften Befunden erhalten die Kinder eine schriftliche Information zur weiteren Abklärung beim behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin.
Abhängig vom Schweregrad der Befunde setzt sich die Jugendärztin zusätzlich telefonisch mit den Eltern in Verbindung. Bei unzureichendem Impfschutz erhält der Schüler/die Schülerin eine mündliche und schriftliche Impfempfehlung.
Im Bedarfsfall werden Kontakte zu Beratungsstellen vermittelt.
