Einschulungsuntersuchung
Das Gesundheitsamt untersucht für das jeweils kommende Schuljahr alle schulpflichtigen und vorzeitig einzuschulenden Kinder im Saarpfalz-Kreis.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni vor Beginn des kommenden Schuljahres das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember während des laufenden Schuljahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.
Die Untersuchung besteht aus einem verkürzten Schulreifetest, einem Seh- und Hörtest, einer Sprachüberprüfung und einer körperlichen Untersuchung. Außerdem wird eine Impfberatung angeboten.
Für entwicklungsverzögerte oder behinderte Kinder werden Möglichkeiten der Hilfe, gezielter Förderung, der Schulart und gegebenenfalls der Integration in die Regelschule aufgezeigt.
Zur Untersuchung mitzubringen sind das Vorsorgeheft und das Impfbuch des Kindes sowie der zugesandte Elternfragebogen. Die Vorlage des Impfbuches ist nach § 34 Abs.11 Infektionsschutzgesetz verpflichtend. Die Untersuchungstermine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Terminänderungswünsche können telefonisch vereinbart werden.
