Alten- und Pflegeheime (Hygieneüberwachung)
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Gesundheitsamtes in Altenheimen ist § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Saarland vom 19.05.1999 (Gesundheitsdienstgesetz).
Das Gesundheitsamt sucht die entsprechenden Einrichtungen in unregelmäßigen Abständen auf.
Die Überwachung der Alten- und Pflegeheime durch das Gesundheitsamt richtet sich in erster Linie auf die Einhaltung der Hygiene.
Ansprechpartner für die Gesundheitsaufsicht im Saarpfalz-Kreis sind die Gesundheitsaufseher des Gesundheitsamtes:
Andreas Frenzel, Telefon (0 68 41) 1 04 - 8387
Bexbach und Kirkel
Ramona
St. Ingbert und Mandelbachtal
Michael Gutzeit, Telefon (0 68
Blieskastel und Gersheim
Frank Heß, Telefon (0 68 41) 1 04 - 83 83
Die übergeordnete Zuständigkeit im Bereich der Altenheimüberwachung liegt bei der Heimaufsicht des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales. Diese könne Sie unter 06 81 / 50 1-0 erreichen.
