Unterhaltsvorschuss
Gewährung von Unterhaltsleistungen an alleinerziehende Elternteile, wenn der/die Unterhaltsverpflichtete keinen Unterhalt oder weniger als 168,--€ für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. 125,--€ für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zahlt.
Ihre Ansprechpartner/innen in der Kreisverwaltung für Ihre Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind:
A
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1 59
Zimmer 159
H
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1 58
Zimmer 158
N bis S
Frau Rydl
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1
Zimmer 159
T
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1 65
Zimmer 165
