Unterhalt (Heranziehung bei Sozialhilfebezug)
Bei Sozialhilfebezug nach dem SGB XII, u. a. auch bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen geht der Unterhaltsanspruch eines Hilfeempfängers auf den Träger der Sozialhilfe über. Die Verfolgung dieser Ansprüche obliegt für den gesamten Saarpfalz-Kreis dem Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten.
In der Kreisverwaltung stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen für Ihre Fragen zur Verfügung:
A bis Q
Frau Scheidhauer
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1 62
Zimmer 162
P bis Z
Frau Scheunig
Telefon (0 68 41) 1 04 - 1 61
Zimmer 161
