Trennungs- und Scheidungsberatung
Das jeweils zuständige Jugendamt (letzter Wohnsitz des Kindes vor der Trennung) bietet im Falle von Trennung und Scheidung beiden Elternteilen (verheirateten und nichtverheirateten Eltern) gemeinsam - bei begründetem Bedarf auch jedem einzelnen Elternteil - Beratungsgespräche an.
Ziel ist es dabei, mit den Eltern ein einvernehmliches und ein dem Wohl des Kindes entsprechendes Konzept zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes zu entwickeln.
Das Ergebnis dieser Beratung kann mit Zustimmung der Ratsuchenden dem Familiengericht, bei dem die Scheidung anhängig ist, mitgeteilt werden.
