Tagespflege
Eine Tagespflegeperson betreut im eigenen Haushalt ein Kind einer anderen Familie für einige Stunden des Tages gegen Bezahlung. Auch eine entsprechende Betreuung im Haushalt der Eltern des Kindes ist möglich.
Bei einem Tagespflegeverhältnis handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Eltern des Kindes und der jeweiligen Tagespflegeperson. Die Tagespflegeperson benötigt für die Betreuung der Tagespflegekinder in ihrem Haushalt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Das Jugendamt bietet bei der Vermittlung und Betreuung von Tagespflegepersonen begleitende Unterstützung und Beratung an. Die Tagespflege kann eine Hilfe sein bei:
- Berufstätigkeit der Eltern
- Krankheit eines Elternteils
- alleinerziehenden Elternteilen
- sonstigen Belastungssituationen
Bei der Vermittlung einer Tagesmutter/-vater durch das Jugendamt ist eine Überprüfung der Tagespflegeperson notwendig. Hierzu zählen Gesundheitszeugnis, Fragebogen (T-Bogen), polizeiliches Führungszeugnis und ein ausführlicher Lebenslauf, sowie Beratungsgespräche und Hausbesuche bei den Pflegepersonen.
Grundsätzlich gilt, dass die Tagespflege geeignet und sinnvoll sein muss und dem Wohl des Kindes dient.
